Bauverwaltung

Baugesucheingabe

Das Baugesuch ist online über eBau einzureichen, die Unterlagen wie Situationsplan, Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen sind entsprechend hochzuladen.
Setzt die Baubewilligung eine Ausnahmebewilligung voraus, ist diese ausreichend begründet, schriftlich zu beantragen.

Weiter ist derzeit das Baugesuchformular (generiert sich aus dem eBau), der Situationsplan und die Projektpläne datiert und unterschrieben im Original (Papierform) 2-fach bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Der Kanton Bern erarbeitet die gesetzlichen Grundlagen, um in Zukunft darauf verzichtet zu können.

Profilierung

Gemäss Art. 16 BewD müssen zum Zeitpunkt der Baugesucheingabe die Bauprofile gestellt sein und bis zum rechtskräftigen Bauentscheid stehen bleiben.

Aufgaben und Dienstleistungen

  • Baubewilligungsverfahren
  • Baupolizei
  • Raumplanung
  • Strassen- und Aussenreklamen
  • Gebäudenummerierungen und Gebäudeversicherung
  • Strassennamen

Sie benötigen eine Baubewilligung, wenn Sie

  • Bauten erstellen (Neubau) und ändern (Um- und Ausbau), teilweise oder ganz abbrechen oder umnutzen.
  • Lager- und Abstellplätze errichten.
  • das Terrain wesentlich verändern.

Baubewilligungsfreie Bauvorhaben
Detaillierte Angaben über die baubewilligungsfreien Bauten können Art. 5, 6 und 6a des Baubewilligungsdekrets (BewD) entnommen werden. Einschränkungen der Baubewilligungsfreiheit sind in Art. 7 BewD geregelt.

Baupolizei
Die Baukommission erfüllt die Aufgaben der Baupolizei.

  • Sie beaufsichtigt, ob die Bauvorschriften eingehalten werden.
  • Sie stellt den rechtmässigen Zustand bei widerrechtlicher Bauausführung wieder her.
  • Sie beseitigt die Störungen der öffentlichen Ordnung.

 

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