Gemeindeversammlung

Gemeindehaus/Gemeindesaal

Die Gemeindeversammlung ist gemäss Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt ("Budget-Gemeinde" und "Rechnungs-Gemeinde" sind vorgeschrieben).

Sachgeschäfte Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung fasst Beschlüsse über Geschäfte wie

  • Initiativen
  • Jährlicher Voranschlag und Steueranlage
  • Jahresrechnung
  • Neue und veränderte Reglemente
  • Eintritt in Gemeindeverbände
    • Bis 5.12.2019 stand hier fälschlicherweise auch Austritt (richtig = OgR Art. 17e nur Eintritt als abschliessende Aufzählung. Damit ist ein Austrittsbeschluss aus einem Gemeindeverband in der Kompetenz des Gemeinderates)
  • Errichten und Aufheben Schulen und Kindergärten

Kompetenzen:

  • Die Gemeindeversammlung hat u.a. die Kompetenz, neue Ausgaben von mehr als Fr. 25'000.-- bei einmaligen und von mehr als Fr. 5'000.-- bei wiederkehrenden Ausgaben zu beschliessen

Sie fällt weitere Entscheide mit finanziellen Auswirkungen, welche Fr. 25'000.-- übersteigen, wie

  • Bürgschaftsverpflichtungen/Sicherheitsleistungen
  • Anlagen und Immobilien
  • Finanzielle Beteiligungen
  • Gewährung von Darlehen (nicht sichere Anlage)
  • Entwidmung von Verwaltungsvermögen
  • Verzicht auf Einnahmen
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