Gemeindeversammlung
Gemeindehaus/Gemeindesaal
Die Gemeindeversammlung ist gemäss Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt ("Budget-Gemeinde" und "Rechnungs-Gemeinde" sind vorgeschrieben).
Sachgeschäfte Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung fasst Beschlüsse über Geschäfte wie
- Initiativen
- Jährlicher Voranschlag und Steueranlage
- Jahresrechnung
- Neue und veränderte Reglemente
- Eintritt in Gemeindeverbände
- Bis 5.12.2019 stand hier fälschlicherweise auch Austritt (richtig = OgR Art. 17e nur Eintritt als abschliessende Aufzählung. Damit ist ein Austrittsbeschluss aus einem Gemeindeverband in der Kompetenz des Gemeinderates)
- Errichten und Aufheben Schulen und Kindergärten
Kompetenzen:
- Die Gemeindeversammlung hat u.a. die Kompetenz, neue Ausgaben von mehr als Fr. 25'000.-- bei einmaligen und von mehr als Fr. 5'000.-- bei wiederkehrenden Ausgaben zu beschliessen
Sie fällt weitere Entscheide mit finanziellen Auswirkungen, welche Fr. 25'000.-- übersteigen, wie
- Bürgschaftsverpflichtungen/Sicherheitsleistungen
- Anlagen und Immobilien
- Finanzielle Beteiligungen
- Gewährung von Darlehen (nicht sichere Anlage)
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen
- Verzicht auf Einnahmen