Wohnsitz um- oder abmelden

Umzug
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde oder sogar nur innerhalb des Gebäudes um? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir in der Einwohnerkontrolle die neue Wohnung zuweisen können.

Wegzug innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugCH vorgenommen werden.
Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (ID, Pass, Führerausweis) zur Identifikation mit.

Wegzug ins Ausland
Falls Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, bitten wir Sie, sich persönlich bei uns abzumelden.
Wir benötigen dafür das Wegzugsdatum, die Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.
Rentnerinnen und Rentner, die in einen EU-/EFTA-Staat wegziehen finden hier noch Informationen über die Krankenversicherungspflicht.


Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkontrolle
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