Sie haben den gesetzlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde, halten sich jedoch regelmässig in einer anderen Schweizergemeinde auf?
Bitte geben Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie das Datum bekannt, an welchem Sie an Ihren Zweitwohnsitz ziehen.
Ein Aufenthalt ist grundsätzlich für 1 Jahr befristet und kann danach jeweils verlängert werden. Sollte Ihr Zweitwohnsitz z.B. an ein Studium gebunden sein, können Sie uns Ihre Studienbestätigung mitbringen, damit wir die Bestätigung des Aufenthalts für die Dauer des Studiums ausstellen können (jedoch max. 3 Jahre).
Gebühren zur Erstausstellung der Bestätigung resp. Übermittlung der Daten an die Wochenaufenthaltsgemeinde: CHF 20.00
Verlängerung: CHF 10.00