Wegzug innerhalb der Schweiz

Sie ziehen weg in eine andere Schweizergemeinde?
Bitte melden Sie uns spätestens am Tag Ihres Wegzugs die neue Wohnadresse und das Wegzugsdatum mit.

Dies können Sie persönlich bei uns am Schalter erledigen.
Für manche Orte und für manche Ausländerausweisarten ist dafür auch der Online-Dienst eUmzugCH möglich. Mehr erfahren Sie direkt auf dieser Website.

Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkontrolle
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