Vogelgrippe: Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels aufgehoben
31.03.2026
Die Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich beruhigt. Im März sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Die Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit BLV mit obligatorischen Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltungen in der Schweiz läuft deshalb per 31. März 2026 aus. In Europa, vor allem in den nördlichen Gebieten, ist die Vogelgrippe weiterhin aktiv. Geflügelhaltenden wird deshalb empfohlen, weiterhin wachsam zu sein und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Die registrierten Geflügelhaltenden werden mit einem Newsletter informiert.