Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
23.07.2026
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.