- Baubewilligungsverfahren
- Baupolizei
- Bauabnahmen
- Raumplanung
- Strassen- und Aussenreklamen
- Gebäudenummerierungen und Gebäudeversicherung
- Strassennamen
Wissenswertes zum Bauen
Bauen verändert unseren Lebensraum. Um eine zweckmässige Nutzung unseres Bodens und eine geordnete Besiedlung unseres Landes zu gewährleisten, wurden verschiedene Regeln aufgestellt. Dazu gehört, neben weiteren Vorgaben, auch die Baugesetzgebung. Darin eingeschlossen ist die Baubewilligungspflicht.
Sie benötigen eine Baubewilligung, wenn Sie
- Bauten erstellen (Neubau) und ändern (Um- und Ausbau), teilweise oder ganz abbrechen oder für andere Zwecke brauchen wollen.
- Lager- und Abstellplätze errichten.
- das Terrain wesentlich verändern wollen.
Baubewilligungsfreie Bauvorhaben
- Einfriedungen, Stützmauern und Terrainveränderungen bis 1.20m
- Kleine Nebenanlagen wie z. B. Fahrradunterstände, welche aber an mindestens zwei Seiten offen bleiben müssen, Pergolen, offene, ungedeckte Gartensitzplätze
- unbeheizte Plastiktunnel in der Landwirtschaft für die Dauer von bis zu 9 Monaten pro Kalenderjahr
- Parabolantennen bis 80cm Durchmesser an Fassaden in deren Farbe
- Bis zu zwei höchstens 0,8m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche
- Einrichten von Feuerstellen und Cheminées
- Fahrnisbauten (bis zu 3 Monaten pro Kalenderjahr)
- Garten- und Aussenraumgestaltung, sofern die Grünfläche nicht verändert wird
Detaillierte Angaben über die baubewilligungsfreien Bauten können Art. 5, 6 und 6a des Baubewilligungsdekrets entnommen werden.
Bitte beachten Sie
Die Bewilligungsfreiheit ist aufgehoben, wenn es sich um ein geschütztes Objekt handelt oder es sich in einem Schutzgebiet (inkl. Wald) befindet. Siehe auch Art. 7 BewD.
Baupolizei
Die Baukommission erfüllt die Aufgaben der Baupolizei.
- Sie beaufsichtigt, ob die Bauvorschriften eingehalten werden.
- Sie stellt den rechtmässigen Zustand bei widerrechtlicher Bauausführung wieder her.
- Sie beseitigt die Störungen der öffentlichen Ordnung.